Dienstag, September 13, 2005

Tee, tee�hnliche Erzeungisse 2004

Tee, tee�hnliche Erzeungisse 2004"Tee, tee�hnliche Erzeugnisse Was wird generell untersucht? Sch�dlinge Was wurde beanstandet? Escherichia-coli-Verotoxin (Shiga-Toxin) und Salmonellen Arzneimittel oder Lebensmittel Mehr zu diesem Thema ? Was wird generell untersucht? Die chemische Untersuchung von Tee und tee�hnlichen Erzeugnissen wie Kr�utertees, umfasst ein Spektrum von charakteristischen Bestandteilen, wie Koffein (Teein) oder �therisches �l sowie andere Parameter, die Aufschluss �ber die jeweilige Qualit�t des Erzeugnisses geben. Ein wichtiger Aspekt hinsichtlich der Beurteilung ist bei den tee�hnlichen Erzeugnissen die Einstufung als Lebens- oder Arzneimittel. Auch die mikrobiologische �berpr�fung sowie der Nachweis von nicht zugelassenen Zutaten und Umweltkontaminanten, wie Pestiziden und Radionukliden, �bernimmt das LGL. ? Sch�dlinge In einem original in einer Metalldose abgef�llten Fr�chtetee waren zahlreiche lebende Insektenlarven nachweisbar. Der Tee war somit Ekel erregend und daher zum Verzehr nicht geeignet. In mehreren original verpackten Fr�chtetees wurden Maden und Gespinste festgestellt. Die Eier sind vermutlich bei der Abf�llung in das Produkt gelangt und haben somit bereits das Rohmaterial kontaminiert. Durch die l�ngere Lagerzeit in den Verkaufsr�umen und bei entsprechenden Umgebungsbedingungen, kam es zum Schl�pfen der Maden. Fr�chtetees in derartiger Beschaffenheit sind nicht zum Verzehr geeignet. ? Was wurde beanstandet? Je eine Beschwerde- und Vergleichsprobe Schwarzer Tee in Teebeuteln wiesen einen aufdringlichen, seifig-parf�migen Geruch auf. Obwohl die Teebeutel beider Proben in verschwei�ten Folienbeuteln verpackt waren, wurde bei der sensorischen Beurteilung des Norm-Aufgusses jeweils ein Teearoma mit schwach parf�miger Beinote und einem unterschiedlich stark ausgepr�gten, seifig-parf�migen Beigeschmack festgestellt. Bei mehreren aromatisierten Tees wurde die nicht der Zusammensetzung entsprechende Verkehrsbezeichnung als irref�hrend beurteilt. Weitere Kennzeichnungsm�ngel gaben ebenfalls Anlass zu Beanstandungen. ? Escherichia-coli-Verotoxin (Shiga-Toxin) und Salmonellen Auf Grund einer positiven Shiga-Toxin-Diagnose im Stuhl eines zwei Monate alten S�uglings, der nach Angaben der Mutter nur Muttermilch und Tee wie Fencheltee zu sich genommen hatte, wurde der von der Mutter abgegebene Fencheltee auf Verotoxin-(Shiga-Toxin)-bildende Escherichia coli untersucht. In der Fencheltee-Probe wurde nach Anreicherung, molekularbiologisch Shiga-Toxin-Gen (stx2) nachgewiesen. Das Lebensmittel wurde als gesundheitssch�dlich beurteilt und die f�r den Hersteller zust�ndige Beh�rde in Nordrhein-Westfalen informiert, was zu einem R�ckruf dieser Charge durch den Hersteller f�hrte. Die Untersuchung von sieben Nachproben verlief jeweils negativ. Im Jahr 2003 wurden bereits in Arznei- und Lebensmitteltees (Fenchel- und Anistee) beziehungsweise in deren Rohstoffen nicht unerhebliche Kontaminationsraten von Salmonellen, die ebenfalls zur Gruppe der Enterobacteriaceae geh�ren, festgestellt. Deshalb wurden diese Erzeugnisse auch in diesem Jahr auf Salmonellen untersucht, die jedoch in keiner von 50 untersuchten Proben nachweisbar waren. Wenn eine Kontamination dieses Lebens- beziehungsweise Arzneimittels mit Salmonellen vorliegt, dann ist auch eine Verunreinigung mit Escherichia coli nicht auszuschlie�en. Obwohl sich diese Keime in diesem sehr wasserarmen Milieu nicht vermehren k�nnen, sind Funde von Salmonellen und Escherichia coli ernst zu nehmen, da ein hoher Anteil des Verbraucherklientels zu den so genannten Hochrisikogruppen wie alte Personen, Kranke und S�uglinge z�hlt. ? Arzneimittel oder Lebensmittel Nach wie vor boomt der Trend, tee�hnliche Erzeugnisse durch die Verwendung von exotischen Pflanzen und/oder Arzneidrogen ?ges�nder? zu machen. Zahlreiche Teemischungen enthielten Pflanzenteile wie Hartumogubl�tter, Catuabarinde, Johanniskraut, Gingkobl�tter, Sennesbl�tter, Baldrian und Momordica charantia. Diese wurden als nicht zugelassene Zutaten im Sinne der Novel-Food-Verordnung oder nach der Zusatzstoffzulassungsverordnung beurteilt."